BE – Mit dem Anhänger durch Dick und Dünn!
Fahrerlaubnis Klasse BE
Anhänger? Kein Problem!
Du möchtest mehr transportieren können? Mit der Klasse BE kannst du größere Anhänger ziehen – perfekt für Wohnwagen, Pferdeanhänger oder schwere Lasten!
Voraussetzungen
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre, 17 Jahre*) gestellt werden.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
ZUSÄTZLICH FÜR BF 17
- Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17)
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Das sind zum Beispiel:
• ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem
Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.
➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
Theoretische Ausbildung
Theorieunterricht und -prüfung sind nicht erforderlich! Es geht direkt in die Praxis
Praktische Ausbildung
Jetzt steigst du ins Auto! Die Ausbildung besteht aus:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
- eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.
Theoretische Prüfung
Theorieunterricht und -prüfung sind nicht erforderlich! Es geht direkt in die Praxis
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung zeigst du, dass du sicher mit Anhänger fahren kannst. Dazu gehören:
- Sicheres An- und Abkoppeln
- Rückwärtsfahren und Rangieren
- Fahren auf verschiedenen Straßenarten
Einschluss anderer Klassen
kein Einschluss weiterer Klassen