CE – ich will einen Anhänger!

Deine Fahrerlaubnis Klasse CE

Du hast schon die Klasse C in der Tasche und willst jetzt ganz groß auftrumpfen? Mit CE wirst du zum König der Straße! Jetzt darfst du die richtig schweren Geschütze auffahren: große Lkw mit noch größeren Anhängern. Ob Profi-Logistiker oder echter Trucker – mit CE fährst du ganz vorne mit!

 

Voraussetzungen

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

  • Vorbesitz der Klasse C
  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre*)
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen welches nicht älter als zwei Jahre sein darf
  • Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • bereits vorhandener Führerschein

* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 750 kg bestehen.

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C = 4
  • Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE: 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE
  • Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE: 6*/12 Grund­stoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE
    * sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist


Alle Theorieunterrichte für das gesamte Jahr findest du auch unter Termine!

Jetzt wird’s ernst: Du lernst den Umgang mit echten Schwergewichten. Dazu gehören:

  • An- und Abkuppeln großer Anhänger
  • Sicheres Fahren und Rangieren mit voller Beladung
  • Rückwärtsfahren mit Knicklenkung
  • Gefahrenbremsungen und Ausweichmanöver


Bei Erweiterung von C auf CE
Grundausbildung und 5 ÜL / 2 AB / 3 NF

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE (oder gemeinsamer Erwerb B*, C und CE)
Grundausbildung und 8 ÜL (Solo 3, Zug 5) / 3 AB (Solo 1, Zug 2) /
3 NF (Solo 0, Zug 3)
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewähr­leisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse CE begonnen werden darf.

ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah­nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.

Die Theoretische Prüfung besteht aus insgesamt 30x Fragen (10x Grundwissen, 20x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 10*

*Es sei denn zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

In der Fahrprüfung zeigst du dem Prüfer, dass du sicher, umsichtig und regelkonform fährst.
Dauer: 85 Minuten

Inhalte:

  • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen,
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) oder Rückwärts quer oder schräg einparken.

Mit dem Führerschein der Klasse C1 bekommst du automatisch:

  • Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³ und max. 45 km/h).
  • Klasse BE (Anhänger über 750 kg, solange die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt).
  • Klasse T (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h).

Mit CE bewegst du Fahrzeugkombinationen ohne feste Gewichtsbeschränkung – ideal für Logistik, Bau, Landwirtschaft und alle, die richtig was bewegen müssen.

Die Klasse CE ist dein Ticket in die Welt des Schwerverkehrs. Du wirst zum Profi, dem auch 40 Tonnen nichts anhaben können – mit der richtigen Ausbildung, viel Praxis und einem starken Nerv.
„Große Aufgaben? Große Fahrzeuge! Mit CE fährst du nicht nur mit – du führst den Konvoi an.“