B196 – das Zweirad zum Vierrad
Deine Fahrerlaubnis B196 –
Motorradfahren mit dem Autoführerschein!
Du hast einen Autoführerschein und willst ohne großen Aufwand aufs Motorrad umsteigen? Dann ist B196 genau das Richtige für dich! Keine extra Prüfung, kein Stress – nur Fahrspaß auf zwei Rädern. Klingt verlockend? Dann schnall dich … nein, setz den Helm auf!
Voraussetzungen
Damit du B196 erhalten kannst, brauchst du:
- Einen Führerschein der Klasse B (mindestens 5 Jahre im Besitz).
- Mindestalter: 25 Jahre.
- Eine theoretische und praktische Schulung bei einer Fahrschule.
Was darf ich fahren?
Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder fahren:
- Motorräder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW (15 PS).
- Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Beispiele:
- Eine Honda CB125R, ideal für Einsteiger und den Stadtverkehr.
- Eine Yamaha MT-125, perfekt für dynamische Landstraßfahrten.
Theoretische Ausbildung
Eine extra Theorieprüfung ist nicht notwendig, aber es gibt eine Schulung:
- Mindestens 4 Doppelstunden Theorie.
- Fokus auf motorradspezifische Verkehrsregeln und Fahrverhalten.
Praktische Ausbildung
Auch hier gilt: Keine Prüfung! Aber es gibt eine Pflichtschulung:
- Mindestens 5 Doppelstunden auf einem 125er Motorrad.
- Inhalte: Grundfahrtechniken, Bremsen, Kurvenfahren, Stadt- und Landstraßfahrten.
Theoretische Prüfung
Gute Nachrichten! Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich, da die Schulung ausreicht.
Praktische Prüfung
Noch bessere Nachrichten! Keine Prüfung notwendig. Die Fahrstunden sind die Voraussetzung.
Einschluss anderer Klassen
B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, aber keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.