B196 – das Zweirad zum Vierrad
Deine Fahrerlaubnis B196
Motorradfahren mit dem Autoführerschein!
Du hast einen Autoführerschein und willst ohne großen Aufwand aufs Motorrad umsteigen? Dann ist B196 genau das Richtige für dich! Keine extra Prüfung, kein Stress – nur Fahrspaß auf zwei Rädern. Klingt verlockend? Dann schnall dich … nein, setz den Helm auf!
Voraussetzungen
Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber
- seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat,
- eine Fahrerschulung durchlaufen hat,
- beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 eine Bescheinigung einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann,
- innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl 196 beantragt.
In diesem Fall wird in der Fahrschule zuerst die Fahrerschulung durchgeführt und bescheinigt.
Erst danach stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in seinen Kartenführer schein.
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.
Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Fokus auf motorradspezifische Verkehrsregeln und Fahrverhalten
Alle Theorieunterrichte für das gesamte Jahr findest du auch unter Termine!
Praktische Ausbildung
Es erfolgt mindestens eine Schulung über:
- 5x Doppelstunden (90 min) auf einem 125er Motorrad
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- Schulung auf Bundes- und Landstraßen und auf Autobahnen
- Grundfahrtechniken, Bremsen, Kurvenfahren
Theoretische Prüfung
Gute Nachrichten! Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich, da die Schulung ausreicht.
Praktische Prüfung
Noch bessere Nachrichten! Keine Prüfung notwendig. Die Fahrstunden sind die Voraussetzung.
Einschluss anderer Klassen
B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, aber keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.