C – mit 40 Tonnen über die Autobahn!
Deine Fahrerlaubnis Klasse C
Für die ganz großen Gefährte!
Du hast Benzin im Blut und willst richtig große Maschinen bewegen? Dann ist die Klasse C genau das Richtige für dich! Ob als Berufskraftfahrer oder für spezielle Transporte – mit diesem Führerschein stehst du nie wieder im Stau, denn du sitzt vorne im Fahrerhaus!
Voraussetzungen
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre*)
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf
- Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen welches nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
- bereits vorhandener Führerschein
* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Auch Fahrzeuge dieser Klasse mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile. Gilt entsprechend für CE.
- Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B = 10, C1 = 4, D1 = 4, D = 2
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse C
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
Alle Theorieunterrichte für das gesamte Jahr findest du auch unter Termine!
Praktische Ausbildung
In der Praxis geht es richtig zur Sache: Du lernst, ein Fahrzeug der Klasse C sicher zu manövrieren. Dazu gehören:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
- eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Bei Erweiterung von B auf C (oder beim gemeinsamen Erwerb B* und C)
Grundausbildung und 5 ÜL / 2 AB / 3 NF
Bei Erweiterung von C1 auf C
Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C begonnen werden darf.
ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)
Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.
Theoretische Prüfung
Die Theoretische Prüfung besteht aus insgesamt 37x Fragen (10x Grundwissen, 27x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 10*
*Es sei denn zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
In der Fahrprüfung zeigst du dem Prüfer, dass du sicher, umsichtig und regelkonform fährst.
Dauer: 85 Minuten
Inhalte:
- Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen,
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) oder Rückwärts quer oder schräg einparken.
Einschluss anderer Klassen
Mit dem Führerschein der Klasse C1 bekommst du automatisch:
- Klasse C1 (Kraftfahrzeuge bis max. 7.500 kg)
- Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³ und max. 45 km/h).
- Klasse L (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h).
Hinweis zum Anhängerbetrieb
Mit der Klasse C dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg gezogen werden. Für schwerere Anhänger wird die Klasse CE benötigt.