A – das Leben ist eine Kurve!
Führerscheinklasse A
Du willst die Straßen erobern und den Fahrtwind auf zwei Rädern spüren? Dann ist die Klasse A genau das Richtige für dich! Ob für lange Touren durch die Berge oder den schnellen Ritt durch die Stadt – mit dieser Fahrerlaubnis stehen dir alle Motorräder offen. Also, Helm auf und los geht’s!
Voraussetzungen
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A
*Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Zusatzstoff
Alle Theorieunterrichte für das gesamte Jahr findest du auch unter Termine!
Praktische Ausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören :
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Grundausbildung und 5 ÜL / 4 AB / 3 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Nur bei Erweiterung von
- Klasse A1 auf A oder
- Klasse A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
(jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)
ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)
Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.
Theoretische Prüfung
Die Theoretische Prüfung besteht aus insgesamt 30x Fragen (20x Grundwissen, 10x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 10*
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis sind es insgesamt 20x Fragen (10x Grundwissen, 10x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 6
*Es sei denn zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
In der Fahrprüfung zeigst du dem Prüfer, dass du sicher, umsichtig und regelkonform fährst.
Dauer: 70 Minuten
Inhalte:
- Slalom in Schrittgeschwindigkeit,
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
- Ausweichen ohne Abbremsen,
- Ausweichen nach Abbremsen,
- Slalom oder Langer Slalom,
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus,
- Stop and Go oder Kreisfahrt
Einschluss anderer Klassen
Mit dem Führerschein der Klasse A bekommst du automatisch:
- Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW Leistung)
- Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 cm³)
- Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³)