D1E – einen Anhänger dabei!
Deine Führerscheinklasse D1E
Du bist bereits Profi im Kleinbusfahren, aber möchtest noch einen Anhänger dranhängen? Kein Problem! Mit der Klasse D1E wird dein Kleinbus zum Multitalent – perfekt für größere Transporte, Gepäckanhänger oder spezielle Einsätze.
Voraussetzungen
Um die Klasse D1E zu erwerben, brauchst du:
- Ein Mindestalter von 21 Jahren (bzw. 18 Jahre mit Berufsausbildung als Berufskraftfahrer)
- Den Besitz der Klasse D1
- Eine bestandene ärztliche Untersuchung sowie einen Sehtest
- Eine Schulung zur „Ersten Hilfe“
Was darf ich fahren?
Du bist bereits Profi im Kleinbusfahren, aber möchtest noch einen Anhänger dranhängen? Kein Problem! Mit der Klasse D1E wird dein Kleinbus zum Multitalent – perfekt für größere Transporte, Gepäckanhänger oder spezielle Einsätze.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Schulung umfasst mindestens 4 Doppelstunden zusätzlichen Unterricht. Hier lernst du alles über den sicheren Umgang mit Anhängern, Bremsverhalten und Ladungssicherung. Nach Abschluss des Unterrichts kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.
Praktische Ausbildung
Hier lernst du den sicheren Umgang mit einem Kleinbus-Anhänger-Gespann. Dazu gehören:
- An- und Abkuppeln des Anhängers
- Fahren mit Anhänger in verschiedenen Verkehrssituationen
- Rangiervorgänge und Rückwärtsfahren
- Brems- und Ausweichmanöver
- Sonderfahrten, darunter Autobahn-, Landstraßen- und Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
Die Theorieprüfung umfasst 30 Fragen mit speziellen Inhalten zum Fahren mit Anhänger. Maximal 10 Fehlerpunkte sind erlaubt.
Praktische Prüfung
Die Fahrprüfung dauert ca. 85 Minuten und beinhaltet unter anderem:
- Fahren mit Anhänger auf verschiedenen Straßentypen
- Rückwärtsfahren und sicheres Rangieren
- Sicherheitskontrollen am Anhänger und Zugfahrzeug
Einschluss anderer Klassen
Mit dem D1E-Führerschein erhältst du automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen BE und DE, sofern die jeweilige Grundklasse vorhanden ist.
Hinweis zum Anhängerbetrieb
Mit der Klasse D1E dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden, solange die gesetzlichen Vorgaben zur Fahrzeugkombination eingehalten werden.