C1E – der kleine Große mit was dahinter!

Deine Fahrerlaubnis Klasse C1E

Mehr Anhängelast für deinen Lkw! 🚛

Du hast bereits die Klasse C1 und willst jetzt noch einen draufsetzen? Mit C1E kannst du endlich die richtig schweren Anhänger ziehen und wirst zum absoluten Profi auf der Straße! Sei bereit für noch mehr Power und Freiheit auf vier (oder mehr) Rädern!

Voraussetzungen

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

  • Vorbesitz der Klasse C1
  • Mindestalter 18 Jahre
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen welches nicht älter als zwei Jahre sein darf
  • Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • bereits vorhandener Führerschein

** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die
    zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern
    die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.


Im Inland auch Kraftomnibusse – gegebenenfalls mit Anhänger – bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorge­schrieben. Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C1 und C1E oder der Klassen B, C1 und C1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse C1 bzw. der Ausbildung eines gemein­samen Erwerbs der Klassen B und C1 entsprechen.

Hier wirst du mit den speziellen Herausforderungen des Fahrens mit Anhänger vertraut gemacht. Dazu gehören:

  • An- und Abkuppeln des Anhängers
  • Sicheres Fahren mit beladenem Anhänger
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Brems- und Ausweichmanöver
  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch­führung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs­standes,
  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und
    Behebung technischer Mängel


Bei Erweiterung von C1 auf C1E

Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C1 und C1E (oder gemeinsamer Erwerb B*, C1 und C1E)
Grundausbildung und 4 ÜL (Solo 1, Zug 3) / 2 AB (Solo 1, Zug 1) / 2 NF (Solo 0, Zug 2)
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah­nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.

Eine Theoretische Prüfung ist nicht erforderlich! Es geht direkt in die Praxis!

In der Fahrprüfung zeigst du dem Prüfer, dass du sicher, umsichtig und regelkonform fährst.
Dauer: 85 Minuten

Inhalte:

  • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen,
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) oder Rückwärts quer oder schräg einparken.

Mit dem C1E-Führerschein erhältst du automatisch:

  • Klasse BE (Anhänger über 750 kg, solange die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.)
  • Klasse T (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h)

Mit der Klasse C1E dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden, solange die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Mit der Klasse C1E bekommst du noch mehr Flexibilität und kannst schwere Anhänger sicher ans Ziel bringen. Ob für Beruf oder Freizeit – diese Fahrerlaubnis bietet dir jede Menge Möglichkeiten.
„Schwere Last? Kein Problem! Mit der richtigen Ausbildung wird jede Herausforderung zur Fahrt ins Abenteuer!“