BE – Mit dem Anhänger durch Dick und Dünn!

Fahrerlaubnis Klasse BE
Anhänger? Kein Problem!

Du möchtest mehr transportieren können? Mit der Klasse BE kannst du größere Anhänger ziehen – perfekt für Wohnwagen, Pferdeanhänger oder schwere Lasten!

Voraussetzungen

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre, 17 Jahre*) gestellt werden.

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein


ZUSÄTZLICH FÜR BF 17

  • Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17)
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Das sind zum Beispiel:
• ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem
Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.
➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

Theorieunterricht und -prüfung sind nicht erforderlich! Es geht direkt in die Praxis

  • Jetzt steigst du ins Auto! Die Ausbildung besteht aus:

    • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch­führung der Fahraufgaben sowie
    • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs­standes,
    • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.


    Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

    Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

    ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
    AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah­nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
    NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

    Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.

Theorieunterricht und -prüfung sind nicht erforderlich! Es geht direkt in die Praxis

In der praktischen Prüfung zeigst du, dass du sicher mit Anhänger fahren kannst. Dazu gehören:

    • Sicheres An- und Abkoppeln
    • Rückwärtsfahren und Rangieren
    • Fahren auf verschiedenen Straßenarten

kein Einschluss weiterer Klassen

Mit der Klasse BE kannst du Anhänger bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen – perfekt für Camping, Pferdesport oder den Job! 🚙🛻