B197 - Schalter können, Prüfung "Automatisch"

Fahrerlaubnis Klasse B197

Automatik fahren, Schaltwagen nutzen!

Du willst flexibel bleiben und trotzdem nicht auf das Schalten verzichten? Mit der Klasse B197 bekommst du das Beste aus beiden Welten! Fahre entspannt mit Automatik, aber sei auch bereit für jedes Schaltgetriebe, wenn es darauf ankommt. Klingt nach einem Deal, oder?

Voraussetzungen

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre, 17 Jahre*) gestellt werden.

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis** über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein


ZUSÄTZLICH FÜR BF 17

  • Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17


* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17)
** Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Zusatzstoff


Alle Theorieunterrichte für das gesamte Jahr findest du auch unter Termine!

Die Fahrausbildung ist eine Mischung aus Automatik- und Schaltwagen-Training:

  • Grundausbildung auf einem Automatikfahrzeug,
  • mindestens 10x Fahrstunden (á 45 min) auf einem Schaltwagen,
  • anschließend 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer, um die Schaltkompetenz nachzuweisen,
  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch­führung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs­standes,
  • eine Sicherheitskontrolle im Sinne der Prüfungsrichtlinie 1.3.8.2.2.


Grundausbildung und 5 ÜL / 4 AB / 3 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung),
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah­nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben,
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du bereit für die Prüfung bist.

Die Theoretische Prüfung besteht aus insgesamt 30x Fragen (20x Grundwissen, 10x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 10*

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis sind es insgesamt 20x Fragen (10x Grundwissen, 10x Klassenspezifische Fragen).
Maximal erlaubte Fehlerpunkte: 6

*Es sei denn zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Die praktische Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

In der Fahrprüfung zeigst du dem Prüfer, dass du sicher, umsichtig und regelkonform fährst.
Dauer: 55 Minuten

Inhalte:

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung),
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
  • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
  • oder Umkehren.

Mit dem Führerschein der Klasse B197 bekommst du automatisch:

  • Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³ und max. 45 km/h).
  • Klasse L (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h).
Mit der Klasse B197 bist du flexibel unterwegs – Automatikfahren entspannt, aber wenn nötig, kannst du auch ein Schaltfahrzeug bewegen. Die ideale Wahl für moderne Fahrer, die sich alle Möglichkeiten offenhalten wollen!
„Schalten oder nicht schalten? Mit B197 entscheidest du selbst!“