B196 - das Zweirad zum Vierrad

Deine Fahrerlaubnis B196 – Motorradfahren mit dem Autoführerschein! 

Einleitung

Du hast einen Autoführerschein und willst ohne großen Aufwand aufs Motorrad umsteigen? Dann ist B196 genau das Richtige für dich! Keine extra Prüfung, kein Stress – nur Fahrspaß auf zwei Rädern. Klingt verlockend? Dann schnall dich … nein, setz den Helm auf!

Was darf ich fahren?

Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder fahren:

  • Motorräder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW (15 PS).
  • Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Beispiele:

  • Eine Honda CB125R, ideal für Einsteiger und den Stadtverkehr.
  • Eine Yamaha MT-125, perfekt für dynamische Landstraßfahrten.

Voraussetzungen

Damit du B196 erhalten kannst, brauchst du:

  • Einen Führerschein der Klasse B (mindestens 5 Jahre im Besitz).
  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Eine theoretische und praktische Schulung bei einer Fahrschule.

Einschluss anderer Klassen

B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, aber keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.

Theoretische Ausbildung

Eine extra Theorieprüfung ist nicht notwendig, aber es gibt eine Schulung:

  • Mindestens 4 Doppelstunden Theorie.
  • Fokus auf motorradspezifische Verkehrsregeln und Fahrverhalten.

Praktische Ausbildung

Auch hier gilt: Keine Prüfung! Aber es gibt eine Pflichtschulung:

  • Mindestens 5 Doppelstunden auf einem 125er Motorrad.
  • Inhalte: Grundfahrtechniken, Bremsen, Kurvenfahren, Stadt- und Landstraßfahrten.

Theoretische Prüfung

Gute Nachrichten! Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich, da die Schulung ausreicht.

Praktische Prüfung

Noch bessere Nachrichten! Keine Prüfung notwendig. Die Fahrstunden sind die Voraussetzung.

Fazit

Mit B196 bekommst du den Einstieg in die Motorradwelt ohne extra Prüfung! Perfekt für den Alltag, Stauvermeidung oder einfach nur den Fahrspaß auf zwei Rädern.

„Vier Räder bewegen den Körper, zwei Räder bewegen die Seele!“